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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sicher werden Sie verstehen, dass die Vermietung dieser exclusiven Fahrzeuge an Bedingungen geknüpft ist

Unsere Geschäftsbedingungen:

1.
Der Mietvertrag beinhaltet grundsätzlich keine Fahrer. Der Mieter muss dem Vermieter qualifizierte Fahrfähigkeiten nachweisen (mind 20 Jahre in Besitz eines Führerscheins der Klasse3), oder einen qualifizieten Fahrer beauftragen (Bedingung: P-Schein).

2. Auf Wunsch des Mieters kann der Vermieter einen befähigten Fahrer benennen, der das Vertrauen des Vermieters besitzt. Der Fahrer wird dann unentgeldlich im Auftrag des Mieters tätig sein, ohne dabei dem P.bef.G. zu unterliegen.

3. Das Essen, Trinken und Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Für diesbezügliche Schäden haftet der Mieter.

4. Sollte der Vermieter einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen nicht erfüllen können, so hat der Mieter (wegen der Einmaligkeit des Fahrzeuges) keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter versucht dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, wobei sich der Preis pro Stunde um 20% verändern kann. Sollte dies nicht gelingen, erhält der Mieter die geleistete Anzahlung zurück. Weitere Regresse gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.

5. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Sondertarife haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Bei Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe von mind. DM 200,-- fällig. Die Anzahlung ist bar zu leisten. Der Restbetrag des zu erwartenden Mietpreises ist eine Woche vor Nutzung zu überweisen, jedoch spätestens bei Antritt der Nutzung in bar beim Fahrer zu zahlen. Erst mit dem Eingang der Anzahlung ist der Termin verbindlich festgelegt.

6. Sollte der Mieter vor Erfüllung des Vertrages zurücktreten, wird die Anzahlung wie folgt verrechnet: Bis zu 3 Monaten vor Fahrzeugnutzung-25% der Bruttogesamtmiete; bis zu 1 Monat vor Fahrzeugnutzung-50% der B.gesamtmiete; bis zu einer Woche vor Fahrzeugnutzung-75 % der B.gesamtmiete. Ab dem 6 Tag vor Fahrzeugnutzung-90% der B.gesamtmiete.
7. Wegen der Grösse des Fahrzeuges obligt dem Mieter/Fahrer eine besondere Sorgfaltspflicht. Unwegsame Strecken sind wegen der geringen Bodenfreiheit zu umfahren. Enge Strassen sind zu meiden. Keinesfalles darf gegen bestehende Verkehrvorschriften verstossen werden.

8. Das Fahrzeug ist im gesetzlichen Rahmen Haftpflichtversichert. Eventuelle Schäden des Mieters über diesen Rahmen hinaus können bei dem Vermieter nicht geltend gemacht werden.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin-Spandau.